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M-1 Visum

Das Airman's Proficiency Center (APC) ist ein Geschäftsbereich von Hillsboro Aviation, Inc. mit offizieller Zulassung der Accrediting Commission of Career Schools and Colleges (ACCSC). APC ist von der ACCSC autorisiert, für die Vollzeit-Ausbildungsprogramme sowohl die notwendigen F-1 als auch M-1-Visa für die ausländischen Flugschüler zu vergeben.

Das M-1 Visum ist sowohl für kürzere  Ausbildungsprogramme, z. B. für den Privatpiloten- oder Berufspilotenschein geeignet, wie auch für eine umfassende Ausbildung zum Verkehrspiloten.

Eine M-1 Visum kann für maximal 12 Monate ausgestellt werden. Falls erforderlich, kann es gegen eine geringe Gebühr für weitere 12 Monate verlängert werden. Nach Ablauf des Visums muss das Land innerhalb von 30 Tagen verlassen werden.

Vor der Ausstellung des M-1 Antrages auf dem Formular I-20 muss sich der Bewerber online bei der  Transportation Security Administration (TSA) unter www.flightschoolcandidates.gov anmelden. Die TSA prüft dann zunächst intern die Eignung des Kandidaten hinsichtlich der Nationalen Sicherheit der USA. Weitere Informationen dazu gibt Ihnen gerne Nicole Schuttenberg.

Für die Ausstellung des Antragsformulares I-20 muss der Antragsteller ausreichende Kenntnisse der Englischen Sprache in Wort und Schrift nachweisen. Außerdem muss er einen Nachweis erbringen, dass er die gesamten Ausbildungskosten inklusive des Lebensunterhaltes finanziell aufbringen kann.

Nach dem Erhalt des ausgefüllten I-20-Formulares durch die Flugschule kann der Antragsteller damit das M-1 Visum bei der nächsten US-Botschaft oder dem nächsten US-Generalkonsulat beantragen.

Im Antrag (I-20) wird das Startdatum des Visums aufgeführt. Der Bewerber kann bis zu 30 Tage vor diesem Termin in die Vereinigten Staaten einreisen, sofern er die Flugschule vorher über den genauen Termin informiert.

Es kann nicht zwischen den Visa gewechselt werden. Wer mit einem M-1-Visum eingereist ist, kann also während der Zeit in USA weder auf ein  F-1-Visum (für akademische Zwecke) wechseln noch in einen H-Status (mit fester Berufsbeschäftigung). Allerdings kann unter bestimmten Umständen kann das F-1 Visum später noch beantragt werden.

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